Vorurteile sind ein Mangel an Vernunft! Urteil über Richter Arno Bormann (Landgericht Aachen)
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Frage an Richter Arno Bormann aus einem früheren Strafprozess:
61 KLs 99 Js 235/94
Vorurteile sind ein Mangel an Vernunft!
Zu einer Prozessführung gehört, dass wirklich alle Beweise auf den Tisch
kommen, bewiesen und gewürdigt...
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Frage an Richter Arno Bormann aus einem früheren Strafprozess:
61 KLs 99 Js 235/94
Vorurteile sind ein Mangel an Vernunft!
Zu einer Prozessführung gehört, dass wirklich alle Beweise auf den Tisch
kommen, bewiesen und gewürdigt werden.
Als "brutalst möglicher Aufklärer"
hatte Richter Bormann beim Landgericht Aachen alle relevanten
Beweisanträge des Rechtsanwaltes Dr.Albrecht Fuchs aus Jülich zulassen müssen.
Warum wurden solche wichtigen Forderungen wohl negiert?
Kommt dies gar einer Rechtsverweigerung gleich?
Auch Ermittler bei der Kreispolizeibehörde Heinsberg und die
Staatsanwältin Auchter-Mainz arbeiteten wohl nicht sauber - stattdessen mit
Vorurteilen und Klischees im voreingenommenen und schon vorverurteilten
Kopf zum Nachteil des Angeklagten? Selbst der ermittelnde
Kriminalbeamte Tomaschewski, dieser als noch zu hörender Zeuge, konnte
während einer Verhandlungspause mit der bereits vernommenen Zeugin, der
angeblich Geschädigten, sprechen, wie hiernach nochmals - wohl
inzwischen anderweitig informiert - diese als Zeugin (nochmals) gehört
wurde.
Hier tut sich zumindest ein fragwürdiger Graubereich des Rechts
auf.
Als "Juror mit Zack" des schon spöttisch gezeichneten "Aachener JustizKartells" hätte Richter Bormann ohne eigene Hintergedanken das Recht des
Angeklagten als wertvolles Gut erhalten müssen, solange sämtliche Beweise
nicht vorgetragen und auch überprüft wurden.
- Beides wurde lapidar durch
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