Strassenverkehrsamt Kreis Heinsberg: engstirnig, kleinstirnig - oder Bürgerfeindlichkeit?
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Strassenverkehrsamt Heinsberg: Frau Kehren, Herr Fischer, Herr Wilms! Aufgabe Ihrer Behörde ist es gerade vornehmlich, neben einer rechtlichen Prüfung - der eine umfassende Sachprüfung vorzunehmen überhaupt alle Fakten zu würdigen....
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Strassenverkehrsamt Heinsberg: Frau Kehren, Herr Fischer, Herr Wilms! Aufgabe Ihrer Behörde ist es gerade vornehmlich, neben einer rechtlichen Prüfung - der eine umfassende Sachprüfung vorzunehmen überhaupt alle Fakten zu würdigen. Dies ist nicht geschehen. Völlig zu Recht begründet das Verwaltungsgericht Mainz in seinem Beschluss vom 13.12.2007 (Az.: 7 L 873/07), dass eine kurze, also nicht angemessene Frist, nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen darf. Dennoch bestanden Sie auf die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese Entscheidung erging also nach dem Urteilstenor des Gerichts - unrechtmäßig. - Bisherige Anfrageschreiben blieben bisher unbeantwortet - Untätigkeit!
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