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Verwaltungsgericht Aachen (Richter Roitzheim) entscheidet gegen Beschluss des Vewaltungsgeríchts Mainz
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Internetpresse
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Richter Roitzheim entscheidet gegen den Tenor des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13.12.2007 (Az. 7 L 873/07) in einer MPU-Angelegenheit eines Straßenverkehrsamtes, obwohl in seinem Entscheidungsfall der Beschuldigte nicht...
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Richter Roitzheim entscheidet gegen den Tenor des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13.12.2007 (Az. 7 L 873/07) in einer MPU-Angelegenheit eines Straßenverkehrsamtes, obwohl in seinem Entscheidungsfall der Beschuldigte nicht einmal der Fahrer war! Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz lautet hingegen auszugsweise: "Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers schließen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn das Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist beigebracht wird. - (aber:) Voraussetzung ist jedoch, dass die Gutachtenanordnung rechtmäßig war. Dies ist in der Regel nicht der Fall,
wenn die festgesetzte Frist zur Beibringung des Gutachtens zu kurz bemessen ist. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Fordert der MPU-Gutachter einen Abstinenznachweis über einen bestimmten Zeitraum, so muss die Fahrerlaubnisbehörde dem Rechnung tragen und die Frist so bemessen, dass dem Fahrerlaubnis
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