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Kreis Heinsberg: Führerscheinstelle zeigt keinerlei Entgegenkommen!
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Internetpresse
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DAS SCHWEIGEN UND NEGIEREN
FÜHRERSCHEINSTELLE KREIS HEINSBERG
STRASSENVERKEHRSAMT HEINSBERG
Straßenverkehrsamt
Frau Kehren
52523 Heinsberg
14/10/2009
Betreff: vorsorglicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand...
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DAS SCHWEIGEN UND NEGIEREN
FÜHRERSCHEINSTELLE KREIS HEINSBERG
STRASSENVERKEHRSAMT HEINSBERG
Straßenverkehrsamt
Frau Kehren
52523 Heinsberg
14/10/2009
Betreff: vorsorglicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bezug: Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13.12.2007
mein Schreiben vom 17.01.2009
Kopie: Rechtsanwälte Dr.
Reitz, Banzet und Partner
Anlage: Wortlaut des in Rede stehenden Beschlusses
Sehr geehrte Frau Kehren!
Hiermit beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und zwar
für den Zeitpunkt vor dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Zur Begründung verweise ich tangierend auf den zitierten Beschluss des
Verwaltungsgerichts.
Völlig zu Recht begründet das Gericht, dass eine kurze, also nicht
angemessene Frist, nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen darf.
Noch zuletzt, also vor dem Entzug meiner Fahrerlaubnis, habe ich Sie in
meinem Schreiben vom 17.01.2009 und anderen darauf hingewiesen, dass in
der von Ihnen mir gesetzten Frist ein
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