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Kreis Heinsberg: Rechtsbeugung durch Unterlassen wegen unbearbeiteter Anträge durch die Führerscheinstelle?
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Internetpresse
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Straßenverkehrsamt Kreis Heinsberg Frau Kehren, Herr Fischer, Herr Wilms!
Betreff: vorsorglicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bezug: Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13.12.2007
Hinweis: mein Schreiben...
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Straßenverkehrsamt Kreis Heinsberg Frau Kehren, Herr Fischer, Herr Wilms!
Betreff: vorsorglicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bezug: Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13.12.2007
Hinweis: mein Schreiben vom 17.01.2009
Kopie: Rechtsanwälte Dr.
Reitz, Banzet & Partner, Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und zwar für den
Zeitpunkt vor dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Zur Begründung verweise ich
tangierend auf den zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom
13.12.2007
Völlig zu Recht begründet das Gericht, dass eine kurze, also nicht angemessene
Frist, nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen darf.
Nicht zuletzt, also vor dem Entzug der Fahrerlaubnis, hatte ich Sie in meinem
Schreiben vom 17.01.2009
und anderen darauf hingewiesen, dass in der von Ihnen
mir gesetzten Frist eine positive MPU nach Auskunft der MPU-Gesellschaft nicht
möglich erscheint.
Dies hatte ich Ihn
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