GESCHÄFTSFÜHRER
IG RECHTSSCHUTZ
Amtsgericht
Herrn Richter Dr. Fuchs
52233 Eschweiler
www.ig-rechtsschutz.info.ms
30.09.2011 * Betreff:36 Ds 170/11
Bezug: gerichtlichesSchreibenvom 27.09.2001
Kopie: Presseverteiler + www.ig-rechtsschutz.info.ms
Mit Verwunderung stelle ich zunächst fest, dass man die gewünschte...
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GESCHÄFTSFÜHRER IG RECHTSSCHUTZ Amtsgericht Herrn Richter Dr. Fuchs 52233 Eschweiler www.ig-rechtsschutz.info.ms 30.09.2011 * Betreff:36 Ds 170/11 Bezug: gerichtlichesSchreibenvom 27.09.2001 Kopie: Presseverteiler + www.ig-rechtsschutz.info.ms Mit Verwunderung stelle ich zunächst fest, dass man die gewünschte Akteneinsicht unter Aufsichtbei Gerichtverwehrt hat. Hingegen wurde mir vom Amtsgericht Heinsberg diese Möglichkeit in einem Strafverfahren durchaus ermöglicht, und eine solche habe ich auch dort wahrnehmen können. Gerade bei Gericht erscheint mir dieser Handhabung zu einer solchen Entscheidung gleichen Antragsinhaltes unlogisch und willkürlich zu sein, sondern auch gegen das im deutschen Grundgesetzgarantierteund meinesWissens nach immer noch geltende Gleichheitsprinzip zu verstoßen. Aber auch beim Beispiel der Praktizierung des Paragraphen158 (1) wurdeja bekanntlich die Strafprozessordnung recht eigenwillig ...
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Amtsgericht Herrn Richter Dr. Fuchs
52233 Eschweiler
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30.09.2011 * Betreff:36 Ds 170/11
Bezug: gerichtliches Schreibenvom 27.09.2001
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Mit Verwunderung stelle ich zunächst fest, dass man die gewünschte...
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GESCHÄFTSFÜHRER IG RECHTSSCHUTZ Amtsgericht Herrn Richter Dr. Fuchs 52233 Eschweiler www.ig-rechtsschutz.info.ms 30.09.2011 * Betreff:36 Ds 170/11 Bezug: gerichtliches Schreibenvom 27.09.2001 Kopie: Presseverteiler + www.ig-rechtsschutz.info.ms Mit Verwunderung stelle ich zunächst fest, dass man die gewünschte Akteneinsicht unter Aufsichtbei Gericht verwehrt hat. Hingegen wurde mir vom Amtsgericht Heinsberg diese Möglichkeit in einem Strafverfahren durchaus ermöglicht, und eine solche habe ich auch dort wahrnehmen können. Gerade bei Gericht erscheint mir dieser Handhabung zu einer solchen Entscheidung ... Antragsinhaltes unlogisch und willkürlich zu sein, sondern auch gegen das im deutschen Grundgesetz garantierte und meines Wissens nach immer noch geltende Gleichheitsprinzip zu verstoßen. Aber auch beim Beispiel der Praktizierung des Paragraphen158 (1) wurde ja bekanntlich die Strafprozessordnung recht eigenwillig ...
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FREIER JOURNALIST INTERNETPRESSE CALAMEO
An den Präsidenten
des Oberlandesgerichts
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Betreff:Anfrage und Beschwerde * 19.09.2011
Kopie: Herr Dr. Kreuels, JM Düsseldorf (Fax 0211-8792.456) – Tel. 8792.386
Vor einigen Tagen wandte ich mich an das Amtsgericht Eschweiler in der
Kaiserstraße, um...
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FREIER JOURNALIST INTERNETPRESSE CALAMEO An den Präsidenten des Oberlandesgerichts Reichenspergerplatz 1 50670 Köln Betreff:Anfrage und Beschwerde * 19.09.2011 Kopie: Herr Dr. Kreuels, JM Düsseldorf (Fax 0211-8792.456) – Tel. 8792.386 Vor einigen Tagen wandte ich mich an das Amtsgericht Eschweiler in der Kaiserstraße, um eine Strafanzeige aufnehmen und protokollieren zu lassen. Doch fühlte sich offensichtlich niemand zuständig und man verwies mich an die Dienststelle des Amtsgerichts in der Peter-Paul-Strasse 1. Als ich dort am Eingang wegen meines Anliegens an der Pforte nachfragte, wusste man dort offensichtlich schon Bescheid; es kam wohl jemand von der Rechtsantragstelle, womöglich sogar ein Rechtspfleger, den ich jedoch nicht kannte und mir sogleich einen abweisenden Eindruck machte, beamtentypisch? Er teilte mir nach Vorstellung meines Anliegens mit, dass das Amtsgericht keine Strafanzeigen entgegennehmen würde. - Dieselbe Antwort beim Amtsgericht Geilenkirchen!
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Publiée le 19 Sept. 2011
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FREIER JOURNALIST
Amtsgericht
52233 Eschweiler
ig-recht@web.de
07.09.2011
Betreff:36 Ds 482/11 * Weitere Eingabe zum Verhandlungstermin am27.10.2011,11:00 h, Sitzungssaal 17 des AG Eschweiler
Am heutigen Sonntag rief mich die vom Gericht geladene Zeugin Diane L. an, wobei
ich sie vorab in Kenntnis setzte, dass auch sie neben...
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FREIER JOURNALIST Amtsgericht 52233 Eschweiler ig-recht@web.de 07.09.2011 Betreff:36 Ds 482/11 * Weitere Eingabe zum Verhandlungstermin am27.10.2011,11:00 h, Sitzungssaal 17 des AG Eschweiler Am heutigen Sonntag rief mich die vom Gericht geladene Zeugin Diane L. an, wobei ich sie vorab in Kenntnis setzte, dass auch sie neben dem noch zu befragenden Zeugen Engels - ebenfalls geladen sei. Hierbei deutete sie erneut auf die schier aussichtslose wie hilflose Lage ihrer zumindest zeitweilig - die Realität verkennender Mutter und wiederholte ihre Bitte an mich, für sie und ihre Mutter wiederum hilfreich einzustehen, also diesmal sogar vor Gericht,wozu ich mich erneut bereiterklärte. In den letzten Jahren war es nämlich so, dass wir bei unseren wöchentlichen Begegnungen ständig über die Gegebenheiten und Vorfälle in ihrem Elternhaus sprachen, wobei immer wieder zum Ausdruck kam, dass ihrer Mutter finanziell missbraucht würde, und zwar von einem ganzen Person
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Publiée le 7 Sept. 2011
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Amtsgericht
52233 Eschweiler
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06.09.2011
Betreff:36 Ds 482/11 * Weitere Eingabe zum Verhandlungstermin am27..2011,11:00 h, Sitzungssaal 17 des AG Eschweiler
Am heutigen Sonntag rief mich die vom Gericht geladene Zeugin Diane L. an, wobei
ich sie vorab in Kenntnis setzte, dass auch sie neben dem...
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FREIER JOURNALIST Amtsgericht 52233 Eschweiler ig-recht@web.de 06.09.2011 Betreff:36 Ds 482/11 * Weitere Eingabe zum Verhandlungstermin am27..2011,11:00 h, Sitzungssaal 17 des AG Eschweiler Am heutigen Sonntag rief mich die vom Gericht geladene Zeugin Diane L. an, wobei ich sie vorab in Kenntnis setzte, dass auch sie neben dem noch zu befragenden Zeugen Engels - ebenfalls geladen sei. Hierbei deutete sie erneut auf die schier aussichtslose wie hilflose Lage ihrer zumindest zeitweilig - die Realität verkennender Mutter und wiederholte ihre Bitte an mich, für sie und ihre Mutter wiederum hilfreich einzustehen, also diesmal sogar vor Gericht, wozu ich mich erneut bereiterklärte. In den letzten Jahren war es nämlich so, dass wir bei unseren wöchentlichen Begegnungen ständig über die Gegebenheiten und Vorfälle in ihrem Elternhaus sprachen, wobei immer wieder zum Ausdruck kam, dass ihrer Mutter finanziell missbraucht würde und ...
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Publiée le 6 Sept. 2011
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StaatsanwaltschaftAachen- Anzeige-Tonband vermißt!
Wie aus internen Kreisen zu erfahren war, soll ein von der Presse der
Staatsanwaltschaft Aachen durch Eilboten zugeleitetes Briefpäckchen
nebst Kassetten-Tonband dort angeblich nicht angekommen sein.
Bei dieser Anzeige mit Tonbandaussage handelt es sich um eine ganz
gängige...
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StaatsanwaltschaftAachen- Anzeige-Tonband vermißt! Wie aus internen Kreisen zu erfahren war, soll ein von der Presse der Staatsanwaltschaft Aachen durch Eilboten zugeleitetes Briefpäckchen nebst Kassetten-Tonband dort angeblich nicht angekommen sein. Bei dieser Anzeige mit Tonbandaussage handelt es sich um eine ganz gängige Diktiergeräte-Kassette, die standardmäßige Verbreitung gefunden hat. Nur - für eine Behörde dieser Aufgabe soll ein solches Gerät nicht zugängig geworden sein? So jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Diese Behörde hatte nämlich dieselbe Tonbandkassette in genau exakter Kopie erhalten. Dort nämlich hatte man die mit EILVERMERK versehene Sendung nebst Inhalt einfach liegen gelassen, "zu den Akten" gelegt, nennt man diese "verantwortungsvolle "Diensthandlung wohl. Ob man sich bei der Staatsanwaltschaft der Verantwortung gar nicht bewußt ist, die sie mit sensiblen Aufgaben befaßte und beauftragte Hoheitsbehörde mit großer Gewissenhaftigke
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Publiée le 6 Sept. 2011
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StaatsanwaltschaftBonn - unmöglich,aber wahr zu sein!
Wie aus internen Kreisen zu erfahren war, haben Bedienstete der
Staatsanwaltschaft Bonn eine durch Eilboten von der Presse
zugespielte Tonbandanzeige einfach nicht bearbeitet, da man das dafür
notwendige Abspielgerät nicht hatte!
Doch bei dieser Anzeige mit Tonbandaussage handelt...
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StaatsanwaltschaftBonn - unmöglich,aber wahr zu sein! Wie aus internen Kreisen zu erfahren war, haben Bedienstete der Staatsanwaltschaft Bonn eine durch Eilboten von der Presse zugespielte Tonbandanzeige einfach nicht bearbeitet, da man das dafür notwendige Abspielgerät nicht hatte! Doch bei dieser Anzeige mit Tonbandaussage handelt es sich um eine ganz gängige Diktiergeräte-Kassette, die standardmäßige Verbreitung gefunden hat. Nur - für eine Behörde dieser Aufgabe soll ein solches Gerät nicht zugängig geworden sein? Wie wäre es, wenn man denn an die sogenannten "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft", die Kriminalpolizei herangetreten wäre und diese sogleich mit den erforderlichen Ermittlungen postwendend beauftragt hätte? Ob die Staatsanwaltschaft Bonn die technischen Fähigkeiten ihrer anvertrauten unteren Dienstbehörde denn gar nicht kennt sowie Geräte, die heutzutage fast jedes Alltagsbüro in tägliche Verwendung hat? Die Staatsanwaltschaft Bonn scheint also vermutungsweise technisc
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Staatsanwaltschaft Aachen- Anzeige-Tonband vermißt!
Wie aus internen Kreisen zu erfahren war, soll ein von der Presse der
Staatsanwaltschaft Aachen durch Eilboten zugeleitetes Briefpäckchen
nebst Kassetten-Tonband dort angeblich nicht angekommen sein.
Bei dieser Anzeige mit Tonbandaussage handelt es sich um eine ganz
gängige...
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Staatsanwaltschaft Aachen- Anzeige-Tonband vermißt! Wie aus internen Kreisen zu erfahren war, soll ein von der Presse der Staatsanwaltschaft Aachen durch Eilboten zugeleitetes Briefpäckchen nebst Kassetten-Tonband dort angeblich nicht angekommen sein. Bei dieser Anzeige mit Tonbandaussage handelt es sich um eine ganz gängige Diktiergeräte-Kassette, die standardmäßige Verbreitung gefunden hat. Nur - für eine Behörde dieser Aufgabe soll ein solches Gerät nicht zugängig geworden sein? So jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Diese Behörde hatte nämlich dieselbe Tonbandkassette in genau exakter Kopie erhalten. Dort nämlich hatte man die mit EILVERMERK versehene Sendung nebst Inhalt einfach liegen gelassen, "zu den Akten" gelegt, nennt man diese "verantwortungsvolle "Diensthandlung wohl. Ob man sich bei der Staatsanwaltschaft der Verantwortung gar nicht bewußt ist, die sie mit sensiblen Aufgaben befaßte und beauftragte Hoheitsbehörde mit großer Gewissenhaftigkei
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Publiée le 6 Sept. 2011
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Offenes Rendevous mit der
Staatsanwaltschaft Aachen
Übelraschung statt Überraschung!
Wollten Sie schon immer mal nach Herzenslust .
1. staatliche Abgaben nicht bezahlen?
2. oder Steuern gefahrlos hinterziehen?
3. gar eine reiche Witwe um ihr Vermögen bringen oder
andere Betrügereien ohne Sanktionen ausprobieren?
4. dazu...
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Offenes Rendevous mit der Staatsanwaltschaft Aachen Übelraschung statt Überraschung! Wollten Sie schon immer mal nach Herzenslust . 1. staatliche Abgaben nicht bezahlen? 2. oder Steuern gefahrlos hinterziehen? 3. gar eine reiche Witwe um ihr Vermögen bringen oder andere Betrügereien ohne Sanktionen ausprobieren? 4. dazu über andere Personen nach Belieben die Unwahrheit sagen? - und all diese strafbewehrten Übelkeiten ohne Ermittlungsfolgen für sich in Anspruch nehmen? Dann liegen Sie bei der Staatsanwaltschaft Aachen richtig! Zu befürchten haben Sie für die vorstehend aufgeführten Rechtsbrüche nichts; denn nach beispielhafterErfahrung wurden solche Delikte eingestelltoder erst gar nicht (merklich) verfolgt oder geahndet,auch bei relevanten Ermittlungsbehörden der Polizei und Finanzverwaltung. Das läßt hoffen: für eigene zukünftige Gesetzesbrüche. Gesetzesübergriffe werden sich danach wohl häufen. Beispielhafte Entscheidungen und andere Meldungen und Einsichten ..
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Publiée le 22 Avr. 2011
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IG RECHTSSCHUTZ
Herrn Richter
Arno Bormann
- Justizzentrum 52070 Aachen
ig-recht@web.de©
www.ig-rechtsschutz.de.vu
08/06/2010
Ermittlung und Verurteilung bei nicht hinterfragter
Glaubwürdigkeit – Az. 99 Js 433/96 – 97 Js 235/94
Hier: Antrag auf Wiederaufnahme von Amts wegen
Sehr geehrter Herr Bormann!...
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GESCHÄFTSFÜHRER IG RECHTSSCHUTZ Herrn Richter Arno Bormann - Justizzentrum 52070 Aachen ig-recht@web.de© www.ig-rechtsschutz.de.vu 08/06/2010 Ermittlung und Verurteilung bei nicht hinterfragter Glaubwürdigkeit – Az. 99 Js 433/96 – 97 Js 235/94 Hier: Antrag auf Wiederaufnahme von Amts wegen Sehr geehrter Herr Bormann! Nach über 2 Jahren des Wartens wurde eine Anklageschrift gefertigt und zugestellt. Zugrunde lag eine wochenlange Bekanntschaft zu einer Polin, die womöglich – auch – wegen einer durch einen Amtsarzt des Arbeitsamtes Aachen attestierter Psychose (vor dem Fall) den Angeklagten wegen einer Vergewaltigung beschuldigte. Diesen Vorwurf machte sie allerdings erst nach ca. 2 Monaten nach der “Tat” den Behörden bekannt. Vorausgegangen waren bereits einvernehmliche Intimitäten, sogar bei nächtlicher Einladung dieser Frau in ihr Schlafzimmer. Nicht nur diesen Umstand hatte sie damals verschwiegen, sondern auch – wohlweislich – ihre diversen versuchten Anstift
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Publiée le 8 Juin 2010
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GESCHÄFTSFÜHRER
IG RECHTSSCHUTZ
Frau Oberstaatsanwältin
Elisabeth Auchter-Mainz
- Justizzentrum 52070 Aachen
ig-recht@web.de ©
www.ig-rechtsschutz.de.vu
08/06/2010
Ermittlung und Verurteilung bei nicht hinterfragter
Glaubwürdigkeit – Az. 99 Js 433/96 – 97 Js 235/94
Hier: Antrag auf Wiederaufnahme von Amts wegen
Sehr...
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GESCHÄFTSFÜHRER IG RECHTSSCHUTZ Frau Oberstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz - Justizzentrum 52070 Aachen ig-recht@web.de © www.ig-rechtsschutz.de.vu 08/06/2010 Ermittlung und Verurteilung bei nicht hinterfragter Glaubwürdigkeit – Az. 99 Js 433/96 – 97 Js 235/94 Hier: Antrag auf Wiederaufnahme von Amts wegen Sehr geehrte Frau Auchter-Mainz! Nach über 2 Jahren des Wartens wurde eine Anklageschrift gefertigt und zugestellt. Zugrunde lag eine wochenlange Bekanntschaft zu einer Polin, die womöglich – auch – wegen einer durch einen Amtsarzt des Arbeitsamtes Aachen attestierter Psychose (vor dem Fall) den Angeklagten wegen einer Vergewaltigung beschuldigte. Diesen Vorwurf machte sie allerdings erst nach ca. 2 Monaten nach der “Tat” den Behörden bekannt. Vorausgegangen waren bereits einvernehmliche Intimitäten, sogar bei nächtlicher Einladung dieser Frau in ihr Schlafzimmer. Nicht nur diesen Umstand hatte sie damals verschwiegen, sondern auch – wohlweislich – ihre
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Publiée le 8 Juin 2010
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IG RECHTSSCHUTZ GBR
GESCHÄFTSFÜHRER
TÜV Rheinland – MPU GmbH
Konrad-Adenauer-Platz 10
40210 Düsseldorf
Dipl.-Psychologin Frau Stephania Lanzillotta
Standortbetreuerin für den TÜV Rheinland
Gebührenpflichtige Telefonnummer: 0900-1888008 www.lanzillotta.com
ig-recht@web.de ©
29.05.2010
Kritische Stellungnahme zu Ihrem...
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IG RECHTSSCHUTZ GBR GESCHÄFTSFÜHRER TÜV Rheinland – MPU GmbH Konrad-Adenauer-Platz 10 40210 Düsseldorf Dipl.-Psychologin Frau Stephania Lanzillotta Standortbetreuerin für den TÜV Rheinland Gebührenpflichtige Telefonnummer: 0900-1888008 www.lanzillotta.com ig-recht@web.de © 29.05.2010 Kritische Stellungnahme zu Ihrem MPU-Gutachten Ihres Standorts Mönchengladbach – Dipl.-Psychologe Kremer: Sehr geehrte Damen und Herren! Auf das Zitat des Urteils des OVG Schleswig, in dem die Bedingungen für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung der Personen, die ein Kraftfahrzeug mit 1,6 Promille und mehr geführt haben, aufgelistet sind, verwies ich darauf, dass die genannten Bedingungen erfüllt sind. Entgegen Ihrer Darstellung, dass die von diesem Gericht geforderte dauerhafte vollständige Abstinenz nicht attestiert werden konnte, so ist festzustellen, dass seit dem Alkoholkonsum am 4.9.2006 mittlerweile 3 ¾ Jahre vergangen sind. Sie allerdings bemängeln in verkennender We
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Publiée le 30 Mai 2010
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TÜV Rheinland – MPU GmbH
Konrad-Adenauer-Platz 10
40210 Düsseldorf
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29.05.2010
Kritische Stellungnahme zu Ihrem MPU-Gutachten Ihres
Standorts Mönchengladbach – Dipl.-Psychologe Kremer:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf das Zitat des Urteils des OVG Schleswig, in...
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IG RECHTSSCHUTZ GBR GESCHÄFTSFÜHRER TÜV Rheinland – MPU GmbH Konrad-Adenauer-Platz 10 40210 Düsseldorf ig-recht@web.de © 29.05.2010 Kritische Stellungnahme zu Ihrem MPU-Gutachten Ihres Standorts Mönchengladbach – Dipl.-Psychologe Kremer: Sehr geehrte Damen und Herren! Auf das Zitat des Urteils des OVG Schleswig, in dem die Bedingungen für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung der Personen, die ein Kraftfahrzeug mit 1,6 Promille und mehr geführt haben, aufgelistet sind, verwies ich darauf, dass die genannten Bedingungen erfüllt sind. Entgegen Ihrer Darstellung, dass die von diesem Gericht geforderte dauerhafte vollständige Abstinenz nicht attestiert werden konnte, so ist festzustellen, dass seit dem Alkoholkonsum am 4.9.2006 mittlerweile 3 ¾ Jahre vergangen sind. Sie allerdings bemängeln noch ein sehr weit zurückliegendes Ereignis aus Januar 2003. - Dies dürfte aber nicht mehr relevant sein und zur Begründung herangezogen werden. Aus Ihrem Gutachten geht eben
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Publiée le 29 Mai 2010
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IG RECHTSSCHUTZ GBR GESCHÄFTSFÜHRER TÜV Rheinland – MPU GmbH Konrad-Adenauer-Platz 10 40210 Düsseldorf Dipl.-Psychologin Frau Stephania LanzillottaStandortbetreuerin für TÜV Rheinland Gebührenpflichtige Telefonnummer: 0900-1888008 www.lanzillotta.com ig-recht@web.de© 29.05.2010 Kritische Stellungnahme zu Ihrem MPU-Gutachten Ihres Standorts Mönchengladbach – Dipl.-Psychologe Kremer: Sehr geehrte Damen und Herren! Auf das Zitat des Urteils des OVG Schleswig, in dem die Bedingungen für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung der Personen, die ein Kraftfahrzeug mit 1,6 Promille und mehr geführt haben, aufgelistet sind, verwies ich darauf, dass die genannten Bedingungen erfüllt sind. Entgegen Ihrer Darstellung, dass die von diesem Gericht geforderte dauerhafte vollständige Abstinenz nicht attestiert werden konnte, so ist festzustellen, dass seit dem Alkoholkonsum am 4.9.2006 mittlerweile 3 ¾ Jahre vergangen sind. Sie allerdings
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Publiée le 29 Mai 2010
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IG RECHTSSCHUTZ GBR GESCHÄFTSFÜHRER TÜV Rheinland – MPU GmbH Konrad-Adenauer-Platz 10 40210 Düsseldorf Dipl.-Psychologin Frau Stephania Lanzillotta Standortbetreuerin für den TÜV Rheinland Gebührenpflichtige Telefonnummer: 0900-1888008 www.lanzillotta.com ig-recht@web.de © 29.05.2010 Kritische Stellungnahme zu Ihrem MPU-Gutachten Ihres Standorts Mönchengladbach – Dipl.-Psychologe Kremer: Sehr geehrte Damen und Herren! Auf das Zitat des Urteils des OVG Schleswig, in dem die Bedingungen für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung der Personen, die ein Kraftfahrzeug mit 1,6 Promille und mehr geführt haben, aufgelistet sind, verwies ich darauf, dass die genannten Bedingungen erfüllt sind. Entgegen Ihrer Darstellung, dass die von diesem Gericht geforderte dauerhafte vollständige Abstinenz nicht attestiert werden konnte, so ist festzustellen, dass seit dem Alkoholkonsum am 4.9.2006 mittlerweile 3 ¾ Jahre vergangen sind. Weiter Berichte bei INTERNETPRESSE
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Kritische Stellungnahme zu Ihrem...
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IG RECHTSSCHUTZ GBR GESCHÄFTSFÜHRER TÜV Rheinland – MPU GmbH Konrad-Adenauer-Platz 10 40210 Düsseldorf Dipl.-Psychologin Frau Stephania Lanzillotta Standortbetreuerin für den TÜV Rheinland Gebührenpflichtige Telefonnummer: 0900-1888008 www.lanzillotta.com ig-recht@web.de © 29.05.2010 Kritische Stellungnahme zu Ihrem MPU-Gutachten Ihres Standorts Mönchengladbach – Dipl.-Psychologe Kremer: Sehr geehrte Damen und Herren! Auf das Zitat des Urteils des OVG Schleswig, in dem die Bedingungen für die Wiederherstellung der Kraftfahreignung der Personen, die ein Kraftfahrzeug mit 1,6 Promille und mehr geführt haben, aufgelistet sind, verwies ich darauf, dass die genannten Bedingungen erfüllt sind. Entgegen Ihrer Darstellung, dass die von diesem Gericht geforderte dauerhafte vollständige Abstinenz nicht attestiert werden konnte, so ist festzustellen, dass seit dem Alkoholkonsum am 4.9.2006 mittlerweile 3 ¾ Jahre vergangen sind. Weitere Berichte zur MPU bei INTERNETPRESSE
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GESCHÄFTSFÜHRER
TÜV Rheinland
Herr Diplom-Psychologe Kremer
Theodor-Heuss-Str. 93-95
41065 Mönchengladbach
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14.05.2010
Betreff: MPU am 14. April 2010 − Mängelrüge Sehr geehrter Herr Kremer!
In Anlehnung an die Fachpublikationen zum Thema „MPUGutachtenkritik und...
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IG RECHTSSCHUTZ GBR GESCHÄFTSFÜHRER TÜV Rheinland Herr Diplom-Psychologe Kremer Theodor-Heuss-Str. 93-95 41065 Mönchengladbach ig-recht@web.de© 14.05.2010 Betreff: MPU am 14. April 2010 − Mängelrüge Sehr geehrter Herr Kremer! In Anlehnung an die Fachpublikationen zum Thema „MPUGutachtenkritik und Verkehrspsychologie“ bemängele ich Ihr einseitiges und unvollständiges Gutachten im einzelnen: 1. Begründung der Eignungsbedenken: Sie beziehen sich auf Forschungsergebnisse und beziehen sich sinngemäß darauf, dass ab BAK-Werten ab 1,6 Promille „eine allgemeine Alkoholproblematik“ vorliegt. Dazu führt das OVG Schleswig aus: „Ein Kraftfahrer, der mit einer BAK von 1,6 Promille ein Kfz führt, … ist nur dann – wieder – geeignet zum Führen von Kfz, wenn er zu einem glaubhaften Entschluss zur dauerhafter vollständiger Alkoholabstinenz gekommen und in der Lage ist, diesen auch zu realisieren. Dazu gehört eine glaubhafte wenigstens sechsmonatige Abstinenz
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